Das FG Hamburg entschied, dass im Rahmen einer Schätzung (§ 162 AO) hinzugeschätzte Betriebsausgaben steuerlich unberücksichtigt bleiben, wenn der Stpfl. deren Empfänger nicht benennt, und zwar i. d. R. in voller Höhe, sodass hinzugeschätzte Umsätze dann vollständig auf den steuerlichen Gewinn durchschlagen (Urteil vom 7. 9. 2010 - 3 X 13/09, DB0391371). Ein Taxiuntemehmer mit fünf Taxen hatte in seiner Steuererklärung jährliche Umsätze von ca. 120.000 € und jährliche Gewinne von ca. 20.000 € deklariert und war so gewerbesteuer- und (familienbedingt) einkommensteuerfrei.
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机译:FG汉堡决定,在估算的范围内(第AO第162条),出于税收目的,不考虑所增加的营业费用。收件人未命名的人,即i。 d。 R,因此增加的销售额对应税利润有完全影响(2010年9月7日判决-3 X 13/09,DB0391371)。一家拥有五辆出租车的出租车公司宣布其纳税申报表的年销售额约为12万欧元,年利润约为20,000欧元,因此免征了营业税和(与家庭有关的)所得税。
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