首页> 外文期刊>Der Betrieb >Ertragsteuerliche Erfassung von Steuerzinsen gem.§ 233a A0
【24h】

Ertragsteuerliche Erfassung von Steuerzinsen gem.§ 233a A0

机译:根据第233a A0条规定的所得税利息的所得税登记

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
           

摘要

Erstattungszinsen sind als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, soweit sie nicht zu den Betriebseinnahmen gehören. Bei den Nachzahlungszinsen handelt es sich um nicht berücksichtigungsfähige private Schuldzinsen i. S. des § 12 Nr. 3 EStG. Das BayLfSt erläutert mit Verfügung vom 18. 2. 2011 (DB0412679) einige Besonderheiten. Werden Erstattungszinsen festgesetzt, so sind diese im Zeitpunkt des Zuflusses als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen. Kommt es anschließend zu einer Änderung des zugrunde liegenden Steuerbescheids zuungunsten des Stpfl. und damit auch zu einer Minderung und (Teil-)Rückzahlung zuvor festgesetzter Erstattungszinsen, so handelt es sich insoweit um negative Einnahmen aus Kapitalvermögen. Diese sind im Zeitpunkt des Abflusses zu berücksichtigen.
机译:根据EStG第20条第1款第7款的规定,退还利息应作为资本资产的收入征税,只要它不属于营业收入。额外的付款利息是不能考虑到的私人债务利息。 EStG第12条第3款。 BayLfSt在2011年2月18日的裁决(DB0412679)中解释了一些特殊功能。如果设定了偿还利息,则必须在流入时将其确认为来自资本资产的收入。然后,基础税收评估会改变为税收的劣势。因此,还涉及减少和(部分)偿还先前设定的偿还利息,这是资本资产负收入的问题。在流出时必须考虑这些因素。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2011年第15期|p.12|共1页
  • 作者

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

相似文献

  • 外文文献
  • 中文文献
  • 专利
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号