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【24h】

Zum Grundstückserwerb durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

机译:根据民法由公司收购财产

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摘要

In seinem Beschluss vom 20. 7. 2010 fuhrt das OLG München ernüchternd aus: „Der Senat hält somit im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Bay-ObLGZ 2002, 330/334) daran fest, dass es Sache des Gesetzgebers ist, zu bestimmen, ob eine gruEdsätzlich als grundbuchfähig angesehene GbR unter anderen, ggf. erweiterten oder erleichterten Voraussetzungen als den bisher in § 29 Abs. 1 GBO bestehenden ihre Grundbucheintragung erreichen kann. Solange dies nicht geschehen ist, lassen sich die verfahrensrechtlichen Unzuträglichkeiten für die grundstückserwerbende GbR nicht zufriedenstellend lösen." Der vorliegende Beitrag möchte zunächst einen Überblick über die bisherige Rechtsentwicklung der GbR2 und die insbesondere im Bereich des Grundstückserwerbs hieraus resultierenden Schwierigkeiten geben (II.).
机译:慕尼黑OLG在2010年7月20日的裁决中清醒地指出:“根据巴伐利亚最高州法院的判例法(Bay-ObLGZ 2002,330 / 334),参议院坚持认为,由立法者决定确定在第29(1)GBO节中先前存在的其他可能的扩展或便利条件下,另外被认为能够在土地登记册中注册的GbR是否可以实现其在土地登记册中的输入。只要这还没有发生,就不能令人满意地解决购置GbR财产的程序不可接受性.``本文将概述GbR2的法律发展情况以及由此带来的困难,特别是在财产获取领域(II。)。

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