Verbot der Altersdiskriminierung: Automatisch Beendigung von Arbeitsverh?ltnissen bei Errei chen des Rentenalters zul?ssigrn1. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Besch?ftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung wie § 10 Nr. 5 des Allgemeinen Gleichbehand-lungsgesetzes, wonach Klauseln über die automatische Beendigung von Arbeitsverh?ltnissen bei Erreichen des Rentenalters des Besch?ftigten zul?ssig sind, nicht entgegensteht, soweit zum einen diese Bestimmung objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel der Besch?ftigungsund Arbeitsmarktpolitik gerechtfertigt ist und zum anderen die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. Die Nutzung dieser Erm?chtigung in einem Tarifvertrag ist als solche nicht der gerichtlichen Kontrolle entzogen, sondern muss gem?? den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 ebenfalls in angemessener und erforderlicher Weise ein legitimes Ziel verfolgen.
展开▼