Nachkündigung des Insolvenzverwalters unter Ausnutzung der Frist des § 113 InsO - Keine Vorratsmeldung an die Arbeitsagentur - Ausspruch der Kündigung verbraucht Kündigungsm?glichkeit nach § 17 KSchG.rn1. Der Insolvenzverwalter kann nach Er?ffnung des Insolvenzverfahrens ein bereits vom Schuldner gekündigtes Arbeitsverh?ltnis mit der kurzen Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO kündigen. Bei dieser Nachkündigung ist er jedoch uneingeschr?nkt an die in § 17 KSchG geregelten Pflichten gebunden.
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