Beschr?nkung der Revisionszulassung auf einen aktienrechtlichen Anfechtungsgrund - Keine Anfechtung wegen fehlender Entsprechenserkl?rung, wenn Organmitglied vor notwendiger Aktualisierung aus dem Amt ausscheidetrna) Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschr?nkt werden.rnB) Der Versammlungsleiter darf - auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen - über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.
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