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Rückstellungen für „Mehrerlösabschöpfungen'bei Energieversorgungsnetzbetreibern

机译:能源供应网络运营商的“额外收入回收”规定

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摘要

Für die im Übergangszeitraum der ersten Entgeltregulierungsperiode nach dem EnWG 2005 zwischen dem 1.11. 2005 und der erstmaligen Entgeltgenehmigung materiell rechtgrundlos vereinnahmte Netzentgelte, die entweder auf zivilrechtlicher Grundlage an die betroffenen Netzkunden auszukehren sind oder von den Regulierungsbehörden im Rahmen der „periodenübergreifenden Abrechnung" hoheitlich abgeschöpft werden, sind entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in der Handels- und Steuerbilanz der Netzbetreiber Verbindlichkeitsrückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 8 Abs. 1 KStG zu bilden. Die hoheitliche und sanktionsbewehrte Eingriffsverwaltung der Regulierungsbehörden bei der Mehrerlösabschöpfung beruht auf der staadichen Regulierung der Netzentgelte nach §§ 20 ff. EnWG 2005. Hinsichtlich des Betrags der „periodenübergreifenden Abrechnung" handelt es sich um eine öffentlich-rechdiche Verpflichtung ge-genüber der Regulierungsbehörde und nicht gegenüber den Netzkunden, sodass entgegen der Intention der Finanzverwaltung eine „bilanzielle Zuordnung" zu den in der Phase der Mehrerlösabschöpfung (noch) bestehenden Netzkundenverträgen (als schwebende Geschäfte) bilanzrechtlich nicht in Betracht kommt. Für die Rückstellungsfähigkeit macht es hierbei keinen Unterschied, ob die spätere Erfüllung einer bestehenden Verbindlichkeit zu einer Erhöhung des Aufwands oder — wie hier im Fall der „periodenübergreifenden Abrechnung" analog §§ 9, 11 StromNEV - zu einer Verminderung von Einnahmen führt. Ohne eine Rückstellungsbildung würde andernfalls unter Verstoß gegen das Vorsichts- und das Realisationsprinzip i. H. der vereinnahmten Mehrerlöse für die Vergangenheit „netto" eine Vermögensmehrung ausgewiesen, die rechtlich und wirtschaftlich betrachtet keine ist.
机译:对于根据EnWG 2005在1.11之间的第一个费用监管期过渡期的人员。与财务机构的意见相反,网络运营商的商业和税务资产负债表与财务机构在2005年的意见以及网络费用的首次资费批准相抵触,后者是出于重大不合理的理由而收取的,这些费用要么必须以民法基础支付给受影响的网络客户,要么作为“定期计费”的一部分由监管机构从主权上撇除。依照德国第一部商业法典第249(1)条第1句,《所得税法》第5(1)条第1句,德国《所得税法》第8(1)条的规定,对监管机构对盈余收益的收回进行主权和制裁干预管理是基于国家对网络收费的监管根据§§20 ff。EnWG2005。关于“跨期计费”的金额,这是对监管机构而不是对网络客户的公法义务,因此,与财务管理的意图相反,对资产负债表的“资产负债表分配”在会计法中不考虑撇除现有网络客户合同(作为未决交易)的额外收入(仍)的阶段。关于准备金的能力,随后履行现有负债是否会导致费用增加,或者-如“ StrromNEV”第9条,第11条类似的“跨期计费”情况,会导致收入减少,这没有什么区别。否则,违反审慎和变现原则,即过去收到的额外收入,将报告净资产增加,从法律和经济上讲,这是没有净收益的。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2011年第28期|p.1543-1548|共6页
  • 作者

    Jens Hageböke;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:51:03

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