Keine Verpflichtung überregional t?tiger Autovermieter zum Aushang eines Leistungsverzeichnisses - Bereithalten von Preisverzeichnissen zur Einsichtnahme gem. § 5 Abs. 2 PAngV ausreichend - M?glichkeit der Abrufung des Preisverzeichnisses in elektronischem System ausreichend a) Die Vorschrift des § 5 PAngV stellt für in Deutschland ans?ssige Dienstleistungserbringer eine mit dem Unionsrecht im Einklang stehende Marktverhaltensregelung i. S. des § 4 Nr. 11 UWG dar. b) Die Bestimmung des § 5 Abs. 2 PAngV stellt eine Ausnahmevorschrift zu der für Dienstleistungserbringer in § 5 Abs. 1 PAngV aufgestellten Verpflichtung dar, ein Leistungsverzeichnis vor Ort auszuh?ngen. c) Im Rahmen des § 5 Abs. 2 PAngV spielt es keine Rolle, ob das Preisverzeichnis unmittelbar in k?rperlicher Form vorgelegt oder auf einem Bildschirm abgerufen werden kann. Das Verzeichnis muss dem jeweiligen Kunden auch nicht unmittelbar zug?nglich sein.
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