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Zur Reichweite des Abzugsverbots für Bestechungsgelder und 'damit zusammenhängende Aufwendungen'

机译:禁止扣除贿赂和“相关费用”的范围

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摘要

In seinem Urteil vom 14.05.2014 hat sich der BFH zur Reichweite des Abzugsverbots von Bestechungsgeldern gem. § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG geäußert. Dabei hat er den Ausschluss weit verstanden und neben den unmittelbaren Bestechungsgeldern auch die Kosten des Strafverfahrens sowie den mit dem Strafurteil angeordneten Verfall von Wertersatz als nichtabzugsfähig behandelt. Die Urteilsbegründung lässt Auswirkungen auf weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit Wirtschaftsstraftaten erwarten. Der Beitrag stellt die Tragweite der Entscheidung sowohl für die steuerrechtliche als auch für die strafrechtliche Praxis dar.
机译:BFH在2014年5月14日的判决中对贿赂禁令的范围发表了评论, EStG第4(5)节第10条。他广泛地理解了这种排除,除了直接贿赂外,还把刑事诉讼的费用和没收以判决判处的价值替换的费用视为不可扣除。判决的原因可能会影响与经济犯罪有关的其他费用。该贡献代表了税法和刑法实践的决定范围。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2014年第43期|2428-2434|共7页
  • 作者

    Norbert Schneider; Jan Perrar;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:49:53

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