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【24h】

Gewerkschaftlicher Aufruf zu 'Flashmob-Aktion' im Einzelhandel zulässig

机译:零售业允许工会呼吁采取“暴民行动”

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摘要

„Flashmob-Aktionen" im Einzelhandel verletzen nicht die in Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit der Arbeitgeber. Die Wahl der Mittel, die die Koalitionen zur Erreichung ihrer koalitionsspezifischen Zwecke für geeignet halten, überlässt Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen selbst. Das Grundgesetz verlangt keine Optimierung der Kampfbedingungen. Umstrittene Arbeitskampfmaßnahmen werden unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität überprüft; durch den Einsatz von Arbeitskampfmaßnahmen soll kein einseitiges Übergewicht bei Tarifverhandlungen entstehen.Die Orientierung des BAG am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist insofern nicht zu beanstanden.
机译:零售中的“暴民运动”不侵犯雇主的结社自由,这受到《基本法》第9.3条的保护,《基本法》第9.3条基本上让他们选择联盟认为合适的方式来实现其联盟的特定目的。 《基本法》并没有要求对战斗条件进行任何优化,有争议的工业行动是按比例进行检查的;使用工业行动不应导致集体谈判的单方面超重。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2014年第17期|956-958|共3页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:49:46

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