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【24h】

Delegation des Mitbestimmungsrechts auf einen Konzernbetriebsrat bewirkt keine Verlagerung der Zuständigkeit aufseiten des Arbeitgebers

机译:将共同决定权下放到集体工作委员会不会导致雇主方面的责任转移

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摘要

Die in § 58 Abs. 2 BetrVG vorgesehene Beauftragung des Konzernbetriebsrats zur Behandlung einer Angelegenheit setzt voraus, dass die fragliche Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich des beauftragenden Gesamt- bzw. Einzelbetriebsrats fällt und demzufolge mit dem Arbeitgeber auf Betriebs- oder Unternehmensebene zu regeln ist. Mit der Beauftragung erhält der Konzernbetriebsrat lediglich die Befugnis, anstelle des originär zuständigen Betriebsverfassungsorgans tätig zu werden. Verhandlungspartner aufseiten des Gesamt- bzw. Betriebsrats ist der jew. betroffene konzernangehörige Arbeitgeber.
机译:根据BetrVG第58条第(2)款的规定,小组工作委员会负责处理此事的前提是,该问题属于委托一般工作委员会或个人工作委员会的职责范围,因此必须在公司或公司级别与雇主解决。进行分配后,集体工作委员会仅获得行事的权力,而不是最初负责的工作章程组织。总理事会或劳资委员会的谈判伙伴是该集团的各自雇主。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2015年第26期|1536-1536|共1页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:49:28

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