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Bindungswirkung einer Tilgungsbestimmung

机译:赎回决定的约束力

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摘要

Der Kläger bekam zusammen mit seinen zwei Brüdern vier Grundstücke zu je einem Drittel von seiner Mutter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Nießbrauchsvorbehalt geschenkt. Das FA setzte gegenüber den Beschenkten die Schenkst jew. i.H.v. 25.465 € fest. Gem. Anlage zu diesem Bescheid stundete das FA einen Teilbetrag von 22.427 €, sodass ein sofort, d.h. am 22.12.2003 fälliger Differenzbetrag (3.038 €) verblieb. Gleichzeitig ergingen jew. gleichlautende Bescheide über die Ablösung gestundeter Schenkst. Der zum 22.12.2003 fällige Ablösebetrag betrug danach 12.446,98 €. Mit Wertstellung am 17.12.2003 überwiesen der Kläger und seine beiden Brüder jew. einen Betrag i.H.v. 12.447 € unter Angabe der Steuer-Nr. und des Erläuterungstextes „Ablösung Schenkst" an das FA. Die verbleibende, nicht gestundete und sofort fällige Schenkst i.H.v. 3.038 € zahlten der Kläger und seine Brüder indes nicht. Im Februar 2004 buchte das FA den Betrag von 12.447 € auf die fällige Schenkst von 3.038 € um und erstattete den Differenzbetrag an den Kläger. Das FA sah damit die SchenkSt i.H.v. 22.427 € weiterhin als gestundet an. Nach dem Tod der Mutter in 2012 forderte das FA vom Kläger deshalb die Zahlung der gestundeten SchenkSt. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass die SchenkSt durch die Überweisung vom 17.12.2003 getilgt worden sei. Eine nachträgliche Änderung der Tilgungsbestimmung sei nicht möglich. Entgegen der Rechtsansicht des FA könne der einmal erloschene Steueranspruch durch eine nachträgliche und dazu unzulässige Umbuchung nicht wieder aufleben. Die ohne Rechtsgrund erfolgte Steuererstattung könne wegen inzwischen eingetretener Zahlungsverjährung nicht zurückgefordert werden. Der gegen den im Anschluss vom FA erlassenen Abrechnungsbescheid gerichtete Einspruch hatte keinen Erfolg.
机译:原告与他的两个兄弟一起,因预期反对继承使用权而从他的母亲那里收到了四块土地,每块三分之一。 FA在每种情况下均以25,465欧元。根据该决定的附件,足总递延了22,427欧元的部分款项,以便立即支付,即仍需支付2003年12月22日的差额(3,038欧元)。同时,就更换递延礼品发出了相同的通知。 2003年12月22日到期的转让费为12,446.98欧元。以起息日为2003年12月17日,原告和他的两个兄弟分别转移了一笔金额为12,447欧元,注明税号。原告及其兄弟未支付剩余的,未支付的和立即到期的总计3,038欧元的礼物; 2004年2月,FA在3,038欧元的应收礼物上记入12,447欧元足协继续将延期申克申索视为22,427欧元,2012年母亲去世后,足协因此要求原告支付延期申克申索。 SchenkSt已通过2003年12月17日的转账偿还。随后的还款规定无法更改已发生的付款限制无法收回英联邦足球协会对英联邦足球俱乐部的反对没有成功。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2015年第16期|893-894|共2页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:49:18

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