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Zur Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen im Zusammenhang mit der Rekapi-talisierung einer vom SoFFin gestützten Bank

机译:挑战与SoFFin支持的银行注资有关的股东大会决议

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摘要

1. Ein Einladungsmangel ist nicht gegeben, da die verkürzte Einberufungsfrist des § 7 Abs. 1 FMStBG beachtet wurde. Eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des FMStBG auf eilbedürftige Maßnahmen kommt nicht in Betracht. 2. Die Beschränkung der Redezeit der Aktionäre durch den Versammlungsleiter war von der Ermächtigung in der Satzung der Gesellschaft gedeckt und ermessensfehlerfrei. Eine Pflicht zur Übertragung der Hauptversammlung und damit der Ankündigung der Schließung der Rednerliste in Vor- oder Nebenräume wie den Cate-ringbereich bestand nicht. 3. Die Anfechtung der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat kann nicht auf das Fehlen eines Abhängigkeitsberichts gestützt werden, auch wenn der SoFFin die beklagte Gesellschaft beherrschten sollte. Die konzernrechtlichen Vorschriften der §§ 293 ff. AktG werden durch die spezialgesetzliche Regelung des § 7d FMStBG insgesamt ausgeschlossen. 4. Durch den Kapitalerhöhungsbeschluss erlangt der SoFFin keinen unzulässigen Sondervorteil i.S. des §243 Abs. 2 AktG.
机译:1.并不缺少邀请,因为已经观察到FMStBG第7(1)节中的召集时间缩短了。目的是将FMStBG的范围缩小到紧急措施。 2.会议主席对股东发言时间的限制已在公司章程的授权范围之内,并且不存在酌情决定性的错误。没有义务转移年度股东大会,因此没有宣布关闭前厅或附属房间(如餐饮区)的发言人名单。 3.即使SoFFin控制了被告公司,对董事会和监事会执行的挑战也不能基于缺乏依赖报告的原因。第7d FMStBG条的特殊法律规定将§§293 ff。AktG的集团法规定从整体上排除在外。 4. SoFFin不会获得不可取的特殊优势,即AktG第243(2)条的规定。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2015年第11期|605-610|共6页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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  • 入库时间 2022-08-17 23:49:17

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