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BUNDESFINANZHOF

机译:邦德斯·芬南佐夫

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摘要

Nach Art. 14 Abs. 1 DBA-USA 1989 können Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person aus selbstständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass die Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wird und die Einkünfte einer festen Einrichtung zuzurechnen sind, die der natürlichen Person im anderen Staat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich zur Verfügung steht. Die hiernach bestimmte Besteuerungszuweisung ist auch bei einer Freiberufler-PersGes. (hier einer als US-LLP organisierten Anwaltssozietät) personenbezogen zu verstehen (sog. Ausübungsmodell). Der jeweilige Gesellschafter muss „seine" Tätigkeit im anderen Vertragsstaat persönlich ausüben und es muss ihm für die Ausübung „seiner" Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfügung stehen. Eine wechselseitige (Tätigkeits-)Zu-rechnung zwischen den Gesellschaftern kommt nicht in Betracht.
机译:根据1989年DBA-USA第14条第1款,居住在缔约国的自然人从自谋职业中获得的收入只能在该州征税,除非该工作是在另一缔约国进行的,并且其中一方的收入归因于固定设施,通常该固定设施可供另一国的自然人执行其活动。此处确定的税收分配也适用于自由职业者PersGes。 (这里是一家由美国有限责任合伙企业组织的律师事务所),可以个人理解(所谓的行使模型)。各自的合伙人必须亲自在另一缔约国进行“他的”活动,并且他通常必须拥有固定的设施来支配“他的”活动。合作伙伴之间的相互(活动)归属不是一种选择。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2016年第17期|M6-M6|共1页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-17 23:48:52

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