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Kartellrechtliche Zulässigkeit des Verbots von Drittplattformen beim selektiven Vertrieb von Luxuswaren

机译:反托拉斯法允许选择性选择分销第三方平台的禁令

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摘要

1. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren, das primär der Sicherstellung des Luxusimages dieser Waren dient, mit der genannten Bestimmung vereinbar ist, sofern die Auswahl der Wiederverkäufer anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden, und die festgelegten Kriterien nicht über das erforderliche Maß hinausgehen.
机译:1.第101条第(1)款必须解释为TFEU,这意味着奢侈品的选择性分销系统主要用于确保这些商品的奢侈品形象,并与上述规定相符,但前提是转售商的选择基于客观的定性考虑,为所有合格经销商统一设置并不受歧视地应用,并且所设置的标准不会超出必要范围。

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    《Der Betrieb》 |2017年第52期|3066-3070|共5页
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