Nach einer langjährigen politischen Diskussion hat das BMF der Finanzministerkonferenz im November 2018 einen Gesetzentwurf zur Reform des GrESt-Rechts vorgeschlagen. Ziel des Gesetzgebers ist es, sog. „Share-Deal"-Gestaltungen zu unterbinden, welche für erhebliche Steuerausfälle verantwortlich sein sollen (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Drucks. 355/19 vom 09.08.2019, Teil A). Nach Kritik und verfassungsrechtlichen Zweifeln wurde der Gesetzentwurf zunächst zurückgestellt. Der Deutsche Bundestag hat am 21.04.2021 nunmehr einen Gesetzesbeschluss gefasst; die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 07.05.2021. Die Reglungen finden seit dem 01.07.2021 Anwendung.
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