Ob im Stromkabel, im Auto oder im Industriewaschmittel - in vielen Wirtschaftsgütern kommen pulverförmige Chemikalien zum Einsatz, die in geballter Form schädlich für Mensch und Umwelt sein können. Für den Transport solcher Gefahrgüter gibt die Gesetzgebung hohe Anforderungen an die Verpackung vor. Papiersäcke ermöglichen aufgrund ihrer Reißfestigkeit und Stabilität Schutz und Kosteneffizienz. Als Gefahrgut werden alle Materialen bezeichnet, die beim Transport für Mensch und Umwelt gefährlich werden können. Gefahrgüter sowie die dafür zugelassenen Verpackungen werden in drei verschiedene Verpackungsgruppen unterteilt: hohe, mittlere und geringe Gefahr. „Die deutsche Papiersackindustrie fertigt Säcke für rieselfähige Schüttgüter der Klassen 2 und 3, also mit mittlerer und geringer Gefahr", erklärt Dag Kretschmer, Mitglied der Gemeinschaft Papiersackindustrie (Gem PSI). „Konkret sind das Stoffe, die entweder umweit- oder gesundheitsschädlich, oxidierend, explosionsgefährdend, leicht giftig oder leicht ätzend sind." Diese Stoffe sind verschiedenen Gefahrgutklassen zugeordnet: 1 bezeichnet explosive Stoffe, 4.1 entzündbare feste Stoffe, 5.1 entzündend wirkende Stoffe, 5.2 organische Peroxide, 6.1 giftige Stoffe, 8 ätzende Stoffe und 9 verschiedene gefährliche Stoffe. Sprengstoff, Flammschutzmittel, Industriewaschmittelpulver oder Zinkoxyd zählen dazu.
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