Als Gefahrgut werden alle Materialen bezeichnet, die beim Transport für Mensch und Umwelt gefährlich werden können. Gefahrgüter sowie die dafür zugelassenen Verpackungen werden in drei verschiedene Verpackungsgruppen unterteilt: hohe, mittlere und geringe Gefahr. „Die deutsche Papiersackindustrie fertigt Säcke für rieselfähige Schüttgüter der Klassen 2 und 3, also mit mittlerer und geringer Gefahr", erklärt Dag Kretschmer, Mitglied der Gemeinschaft Papiersackindustrie (Gern PSI). „Konkret sind das Stoffe, die entweder umweit- oder gesundheitsschädlich, oxidierend, explosions-gefährdend, leicht giftig oder leicht ätzend sind." Diese Stoffe sind verschiedenen Gefahrgutklassen zugeordnet: 1 bezeichnet explosive Stoffe, 4.1 entzündbare feste Stoffe, 5.1 entzündend wirkende Stoffe, 5.2 organische Peroxide, 6.1 giftige Stoffe, 8 ätzende Stoffe und 9 umfasst verschiedene als gefährlich eingestufte Stoffe.
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