In jüngster Zeit häufen sich die gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem (teilweisen) Widerruf von Zuwendungsbescheiden und der damit verbundenen (Teil-) Rückforderung von oftmals längst „verbrauchten" Sub-ventionen. Nunmehr hat sich auch das BVerwG (NZBau 2013, 391) in einem Nichtannahmebeschluss mit der Frage befasst, ob es sich bei der Mittelverwendung auf der Grundlage einer vergaberechtlich unzutreffenden Verfahrensart um einen regelmäßig schweren Vergabefehler handelt, der ebenso regelmäßig zur Rückforderung der Zuwendungen führt.
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