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Keine Sonderzuständigkeit der Baukammern für Bürgschaftsstreitigkeiten

机译:房协对担保纠纷不承担特殊责任

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摘要

Für Streitigkeiten aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft, die ein an dem zugrunde liegenden Bauvertrag unbeteiligter Dritter gegenüber dem Auftraggeber des Bauvorhabens übernommen hat, ist eine Sonderzuständigkeit der Kammern für Bausachen nach § 72 a S. 1 Nr. 2 GVG nicht begründet. Zum Sachverhalt: Die Kl., die sich als Bauträger betätigt, nimmt die Bekl., eine Versicherung, aus einer Bürgschaft in Anspruch. Die Kl. schloss mit einer ... GmbH einen Generalübernehmervertrag, der den Neubau und die Kernsanierung eines Gebäudekomplexes zum Inhalt hatte. Zur Sicherung der Ansprüche der Kl. aus dem Vertrag stellte die Generalübernehmerin der Kl. eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 150.000 Euro. Die Kl. macht geltend, dass ihr aufgrund einer mangelhaften und verzögerten Bauausführung Ansprüche gegen die Generalübernehmerin in Höhe von circa 2,85 Mio. Euro zustünden, und nimmt die Bekl. nunmehr vor dem LG Berlin aus der übernommenen Bürgschaft in Anspruch. Die als Kammer für Streitigkeiten aus Bau-und Architektenverträgen fungierende 19. Zivilkammer, bei der die Klage zunächst eingegangen ist, hat die Sache unter Hinweis, dass es sich um einen sonstigen Verfahrensgegenstand und nicht um eine Bausache handele, mit einer Verfügung vom 18.9.2018 formlos abgegeben. Die 21. Zivilkammer, bei der die Klage hierauf als allgemeine Sache eingetragen wurde, hat sich nach deren Zustellung und Anhörung der Parteien mit einem Beschluss vom 26.10.2018 förmlich für unzuständig erklärt, weil es sich um eine unter die gesetzliche Sonderzuständigkeit nach § 72 a S. 1 Nr. 2 GVG fallende Streitigkeit handele. Hierauf hat sich die 19. Zivilkammer nach erneuter Anhörung der Parteien mit einem Beschluss vom 29.11.2018 ebenfalls förmlich für unzuständig erklärt und die Sache dem KG zur Zuständigkeitsbestimmung vorgelegt.
机译:对于由合同履行担保引起的纠纷(不涉及基础建设合同的第三方已针对建筑项目的客户承担),根据第72 a S.1 G.2条规定,建筑事务分庭的特殊责任不合理。事实:作为房地产开发商的索赔人将被告(保险)从担保中取出。班级与... GmbH签订了总合同,该合同涉及新建筑和建筑群的核心翻新。为了确保CL的索赔,总承包商向CL提供了150,000欧元的履约保证。索赔人称,由于工程缺陷和延误,它有权向总承包商索赔约285万欧元,现在,他在LG柏林门前要求承担被告的担保。最初受理诉讼的第19民事分庭是由建筑和建筑师合同引起的纠纷分庭,该问题参考了事实,即这是程序问题而不是建筑问题,该裁决的日期为2018年9月18日非正式地给予。投诉已注册为一般事务的第21民事分庭在被送达并在2018年10月26日的决定中听取了当事方后正式宣布自己不具有管辖权,因为它受第72条a款下的特殊法律管辖权管辖第1号第2 GVG。在双方进一步听证后,第19民事分庭在2018年11月29日的裁决中也正式宣布其无管辖权,并将此事提交KG确定管辖权。

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