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EG-Umwelthaftungs-Richtlinie und Biodiversität

机译:EC环境责任指令和生物多样性

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摘要

Im April 2004 ist die Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelt-Haftungs-Richtlinie – UH-RL) in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie bis zum April 2007 in nationales Recht umzusetzen, ein Referentenentwurf liegt bereits vor. Dieser Beitrag stellt die zentralen biodiversitätsspezifischen Regelungen der Richtlinie vor und bewertet sie vor dem Hintergrund des bestehenden deutschen Rechts. Die Richtlinie konstituiert eine öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit der Verursacher von Umweltschäden, der Eingriffsbefugnisse der Behörden korrespondieren. Sie bringt an einigen Punkten Neuerungen für das deutsche Recht. Bei Schäden an den von der Richtlinie erfassten geschützten Arten und Lebensräumen fordert sie nicht nur die Wiederherstellung des früheren Zustandes, sondern verlangt auch einen Ausgleich für „zwischenzeitliche Verluste“.
机译:2004年4月,欧洲议会和理事会关于预防和补救环境损害的环境责任指令2004/35 / EC(环境责任指令-UH-RL)生效。德国议员必须在2007年4月之前将该指令转换为国家法律,并且已经起草了一位发言人。本文介绍了该指令的特定于生物多样性的中央法规,并在德国现行法律的背景下对其进行了评估。根据公法,该指令构成对造成环境破坏的人员的责任,而当局的干预权则与此相对应。在某些方面,它为德国法律带来了创新。如果该指南涵盖的受保护物种和栖息地遭到破坏,它不仅要求恢复以前的状态,而且还要求赔偿“临时损失”。

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