In einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 19/9742) zur Verlegerbeteiligung wird u.a. darauf hingewiesen, dass Nichtberechtigte nicht an den Verwertungserträgen beteiligt werden dürfen, da die Herausgeberleistung keinen Urheberrechtsschutz begründe. Das DPMA, das die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften wahrnehme, ist zum Thema Ausschüttungen der VG WORT an Herausgeber tätig geworden und habe auf Anpassungen des Verteilungsplans und der Verwaltungspraxis der VG WORThingewirkt, teile aber nicht die Auffassung, dass alle Ausschüttungen an Herausgeber durch die VG WORT vor der Neufassung des Wahrnehmungsvertrags unzulässig waren. Es liege nahe, dass der alte Vertrag auch die Wahrnehmung von Rechten an aus Sprachwerken bestehenden Sammelwerken umfasste. Bzgl. der Ausschüttungen für Sammelwerke werde das DPMA das Vorgehen der VG WORT fortlaufend beobachten und ggf. aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Vor dem Hintergrund des Beurteilungsspielraums, der den Verwertungsgesellschaften nach der Rspr. hierbei zur Verfügung stehe, sehe das DPMA derzeit keinen Anlass, aufsichtsrechtliche Schritte gegen die von der VG WORT beschlossene Ausschüttungsquote zu ergreifen.
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