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BVerwG: Besonderer Härtefall bei Rundfunkbeitragspflicht

机译:BVERWG:特殊困难案例,广播捐款义务

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摘要

Das BVerwG hat (U. v. 30.10.2019 - 6 C 10.18) festgestellt, dass die Absolventin eines Zweitstudiums, die keine BaföG-und deshalb auch keine anderen Sozialleistungen erhält, von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags wegen eines besonderen Härtefalls zu befreien ist, wenn ihr nach Abzug der Wohnkosten ein Einkommen zur Verfügung steht, das in seiner Höhe mit demjenigen Einkommen der Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB XII vergleichbar ist, und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Die Kl. ist Inhaberin einer Wohnung und damit grundsätzlich zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Sie absolvierte ein Zweitstudium, für das sie mangels Förderungsfähigkeit keine Leistungen erhielt. Sie lebte von Unterhaltsleistungen der Eltern und Wohngeld. Sie beantragte eine Befreiung von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags.
机译:BVERWG已建立(U.V.30.10.2019 - 6 C 10.18),第二项研究的毕业,没有收到BAFÖG,因此没有其他社会福利,是免于支付广播贡献,因为特别困难案例,如果在扣除生活费用后,可以获得收入,其数量与SGB XII下社会福利受益人的收入相当,没有可用的资产。 KL。是公寓的所有者,因此基本上有义务支付广播贡献。她完成了第二项学习,因为缺乏资金,她没有收到任何福利。她住在父母和住房津贴的娱乐上。它要求豁免支付广播费。

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    《Multimedia und Recht》 |2019年第12期|vi-vi|共1页
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