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【24h】

OVG Münster: Probeläufe zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit des TK-Überwachungs-systems

机译:OVGMünster:进行试运行以检查电信监控系统的功能

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摘要

1. Betreiber von TK-Anlagen, mit denen TK-Dienste für die Öffentlichkeit erbracht werden, müssen gegenüber den zur Überwachung berechtigten Stellen grundsätzlich Probeläufe zur Überprüfung der Funk- tionsfähigkeit des Überwachungssystems in seiner Gesamtheit auf eigene Kosten durchführen. Darin liegt kein unzulässiger Grundrechtseingriff. 2. Probeläufe umfassen nicht Schaltungen der berechtigten Stellen zwecks Ausbildung von Personal oder Entwicklung neuer technischer Vorkehrungen. 3. Gegen aus seiner Sicht rechtswidrige Probeläufe kann sich der Netzbetreiber bei der Regulierungsbehörde wehren.
机译:1.向公众提供电信服务的电信系统的运营商原则上必须对经授权可自费监视监视系统功能的机构进行试运行。不存在对基本权利的不可接受的干涉。 2.试运行不包括为培训人员或制定新的技术安排而目的的授权机构巡回赛。 3.网络运营商可以在监管机构为自己进行非法试运行辩护。

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