Die deutschen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendienste sollen künftig zur Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten im Einzelfall Zugang zum Visa-Informationssystem (VIS) der EU erhalten. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/11569, abrufbar unter: http://dip21.bundestag.de/ dip21 /btd/16/115/1611569.pdf) der Bundesregierung soll ein EU-Beschluss vom Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werden. Im europäischen VIS, das sich derzeit im Aufbau befindet, werden Daten zu Schengen-Visa durch die zuständigen Behörden - insb. Visum-, Grenz- und Einwanderungsbehörden - gespeichert. So sollen u.a. Visum-Mehrfachanträge bei mehreren EU-Mitgliedstaaten verhindert und Identitätstäuschungen aufgedeckt werden.
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