Seit dem 1.1.2010 begann die Speicherung der Daten nach dem am 28.3.2009 verabschiedeten Gesetz zum ELENA-Ver-fahren (Elektronischer Entgeltnachweis). Jeder Arbeitgeber muss ab diesem Zeitpunkt für jeden seiner Angestellten einmal monatlich einen Datensatz mit pers?nlichen und teilweise h?chst sensiblen Angaben an eine zentrale Datenbank (Zentrale Speicherstelle - ZSS) bei der Rentenversicherung Bund in Würzburg übermitteln. Ab dem 1.1.2012 kann man nur noch Sozialleistungen mit der Job-Card (einer Chipkarte mit pers?nlicher Signatur) beantragen, die für etwa € 60,-zu bekommen sein wird.
展开▼