Die Äußerung in einer E-Mail bei Vergleichsverhandlungen, der Gesetzgeber habe eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber abhängig gemacht, stellt keine Tatsachenbehauptung, sondern eine zulässige Meinungsäußerung dar.
展开▼