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OLG Schleswig: Rücklastschriftpauschale i.H.v. € 10,-zu hoch

机译:OLG石勒苏益格:统一费率退货费10欧元-太高

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摘要

Das OLG Schleswig hat(U.v. 26.3.2013-2 U 7/12; MMRwird das Urteil demnächst veröffentlichen) entschieden, dass sich ein Anbieter von Mobilfunkleistungen in seinen AGB für Rücklastschriften keine Schadenspauschale i.H.v. € 10,-vorbehalten darf. Der klagende Verbraucherschutzverein forderte den Mobilfunkanbieter auf, Klauseln in seinen AGB zu unterlassen, die für Rücklastschriften eine Schadenspauschale von € 10,- und höher festlegten. Der Mobilfunkanbieter hatte zunächst eine Schadenspauschale von € 20,95 verlangt. Nach Ansicht des Gerichts ist die beanstandete Klausel in den AGB unwirksam, weil die Rücklastschriftpauschale von € 10,-den nach dem „gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden" übersteigt (§ 309 Nr. 5a BGB) und, im Vergleich zu den aktuellen Pauschalen für Rücklastschriften, die einige andere große Mobilfunkanbieter erheben, noch immer ungewöhnlich hoch sei.
机译:OLG Schleswig(U.v. 26.3.2013-2 U 7/12; MMR将很快发布判决)决定,移动服务提供商在其退货借项的条款和条件中不会产生一次性损坏索赔。可能保留10欧元。原始的消费者保护协会要求移动运营商不要遵守其条款和条件中的条款,该条款为返还借方10欧元或更多的款项设定了统一费率。移动运营商最初要求统一费用为20.95欧元。法院认为,《通用条款及细则》中有争议的条款无效,因为10欧元的返还借记固定费率超过了根据“常规情况”(第309 B.A条第5a款)预期的损害,并且与当前的固定费率相比其他一些主要移动运营商收取的返还借项仍然异常高。

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    《Multimedia und Recht》 |2013年第5期|341-341|共1页
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