Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2016 durchgeführten USt-Sonderprüfungen bei der USt zu einem Mehrergebnis von rund 1,72 Mrd. € geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von USt-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.
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