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Martin Rupp Neufassung der Ziff. 8 des Pressekodex

机译:Martin Rupp的新版本。 8个新闻代码

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摘要

Der Deutsche Presserat hat mit Ple-numsbeschluss vom 13.3.2013 Ziff. 8der Publizistischen Grundsätze (Pressekodex) - Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats - mit sofortiger Wirkung überarbeitet. Der Deutsche Presserate. V. ist die Interessenvertretung und die Selbstregulierungsinstanz der deutschen Presse. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf die Printpresse gleichermaßen wie auf Telemedi-en (sog. Online-Presse). Bei Verstößen gegen den Pressekodex sprechen die Beschwerdeausschüsse verschiedene Sanktionen (Hinweis, Missbilligung, öffentliche und nicht-öffentliche Rüge) gegenüber solchen Presseunternehmen aus, die durch Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung an der Selbstregulierung durch den Deutschen Presserat teilnehmen. Die öffentliche Rüge ist mit einer Veröffentlichungspflicht im betreffenden Publikationsorgan verbunden.
机译:根据2013年3月13日全体会议的决定,德国新闻评议会新闻原则的第8条(新闻法规)-根据德国新闻理事会的建议制定的新闻工作准则-立即修订。德国新闻率。 V.是德国新闻界的倡导团体和自我监管机构。他的职责不仅涉及印刷机,还涉及电信媒体(所谓的在线印刷机)。如果违反了新闻法规,投诉委员会将对参与德国新闻理事会自我监管并签署承诺声明的新闻公司采取各种制裁措施(通知,不赞成,公开和非公开谴责)。公众投诉与在相关出版机构中出版的义务有关。

著录项

  • 来源
    《Multimedia und Recht》 |2013年第5期|a1-a1|共1页
  • 作者

    Martin Rupp;

  • 作者单位

    Mitarbeiter am Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
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