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FG Düsseldorf: Rechtsbe-helfsbelehrung muss nicht auf Möglichkeit des Ein-spruchs per E-Mail hinweisen

机译:FG杜塞尔多夫:法律建议不必指出通过电子邮件提出异议的可能性

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摘要

Das FG Düsseldorf hat (BeckRS 2012, 96655) entschieden, dass die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids auch dann ordnungsgemäß ist, wenn sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail enthält. Nach Auffassung des Gerichts genügt für eine ordnungsgemäße Belehrung die Wiedergabe des Wortlauts des Gesetzes. Danach sei der Einspruch schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Auch müsse die Rechtsbehelfsbelehrung auf Beginn und Dauer der Rechtsbehelfsfrist hinweisen. Auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung in elektronischer Form müsse hingegen nicht hingewiesen werden. Das FG widerspricht damit der Auffassung des FG Niedersachsen (BeckRS 2012, 94102).
机译:FG杜塞尔多夫(BeckRS 2012,96655)裁定,如果税收评估的法律补救措施信息中不包含有关通过电子邮件提出异议的可能性的信息,则该信息也是正确的。法院认为,复制法律措辞足以进行适当的指导。此后,异议必须以书面形式提出或声明为书面形式。关于法律补救措施的说明还必须指出法律补救期限的开始和持续时间。但是,没有必要指出以电子形式提出异议的可能性。因此,FG与FG下萨克森州的观点相矛盾(BeckRS 2012,94102)。

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  • 来源
    《Multimedia und Recht》 |2013年第2期|A9-A9|共1页
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