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【24h】

BGH: Verwendung von Verkehrsdaten abhängig vom gewerblichen Ausmaß der Rechtsverletzung

机译:BGH:交通数据的使用取决于违规的商业范围

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摘要

Die Begründetheit des Antrags nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG auf Gestattung der Verwendung von Verkehrsdaten zur Erteilung der Auskunft über den Namen und die Anschrift der Nutzer, denen zu bestimmten Zeitpunkten bestimmte (dynamische) IP-Adressen zugewiesen waren, setzt jedenfalls in den Fällen, in denen ein Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG wegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung gegen eine Person besteht, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat, grundsätzlich kein besonderes und insbesondere kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus. Ein solcher Antrag ist vielmehr unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet.
机译:根据第101条第(9)款第1条UrhG的规定,该应用程序的合理性在于:允许使用流量数据来提供有关在特定时间被分配了某些(动态)IP地址的用户的名称和地址的信息。因明显违反法律而针对违反法律提供商业活动的人而明显违反法律的情况下,根据第101(2)条第1句第3项UrhG拥有知情权的案件,通常没有特别的规定,特别是没有违反规定的商业行为。相反,通常通过权衡权利人,有义务提供信息的当事方和用户的权利,并考虑比例原则,证明这种申请是合理的。

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    《Multimedia und Recht》 |2013年第2期|110-111|共2页
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