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EuGH: Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen

机译:ECJ:访问电子通信网络

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摘要

1. Die Art. 2 lit. a, 8 und 12 der RL 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 7.3.2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (ZugangsRL) in der Fassung der RL 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 25.11.2009 sind dahin auszulegen, dass die nationale Regulierungsbehörde befugt ist, einem Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste mit beträchtlicher Marktmacht auf einem bestimmten Markt auf Grund der Verpflichtung, berechtigten Anträgen auf Zugang zu bestimmten Netzkomponenten und zugehörigen Einrichtungen und auf deren Nutzung stattzugeben, die Verpflichtung auferlegen darf, auf Antrag konkurrierender Betreiber Anschlussleitungen von bis zu 30 Metern Länge zwischen dem Verteilerknoten im Zugangsnetz und dem abschließenden Segment beim Endverbraucher zu verlegen, sofern diese Verpflich- tung der Art des aufgeworfenen Problems entspricht und im Hinblick auf die Ziele des Art. 8 Abs. 1 der RL 2002/21/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 7.3.2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (RahmenRL) angemessen und gerechtfertigt ist, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist. 2. Die Art. 8 und 12 i.V.m. Art. 13 der RL 2002/19 in der durch die RL 2009/140 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass eine nationale Regulierungsbehörde, wenn sie einem Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste mit beträchtlicher Marktmacht auf einem bestimmten Markt die Verlegung von Anschlussleitungen vorschreiben möchte, um den Endverbraucher mit dem Netz zu verbinden, die vom betroffenen Anbieter geleistete Anfangsinvestition und das Vorhandensein einer Preiskontrolle zu berücksichtigen hat, mit der die Verlegungskosten gedeckt werden können.
机译:1.第2条点燃。欧洲议会和理事会指令2002/19 / EC的a,8和12欧洲议会和欧洲理事会指令2009/140 / EC版本中有关访问电子通信网络及相关设施及其互连(访问指令)的7.3.2002 2009年11月25日应解释为是指国家监管机构有权根据对某些网络组件和相关设施的合法访问请求,对给定市场中具有重要市场力量的电子通信服务提供商施加义务。应竞争运营商的要求,在接入网中的分发节点和最终用户的最终网段之间铺设长达30米的连接线,但前提是该义务与所提出的问题类型相对应,并与第8条第1款的目标有关欧洲议会和欧盟理事会指令2002/21 / EC 7.3.2002中关于电子通信网络和服务的通用法律框架(框架指令)是合理和合理的,有待移交法院审查。 2.第8和第12条与经第2009/140号指令修订的第2002/19号指令的第13条应理解为是指国家监管机构,如果它希望要求某个市场中具有较大市场力量的电子通信服务提供商铺设连接电缆,请其连接到最终用户要连接到网络,必须考虑到相关提供商的初始投资以及是否存在可以覆盖安装成本的价格控制措施。

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  • 来源
    《Multimedia und Recht》 |2014年第10期|701-704|共4页
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