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EuGH: Zugang zu Rufnummern und Diensten

机译:ECJ:访问电话号码和服务

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摘要

1. Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer zuständigen nationalen Behörde ermöglicht, auf der Grundlage von Art. 28 der RL 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 7.3.2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienst-RL) in der durch die RL 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 25.1 1.2009 geänderten Fassung eine Tarifverpflichtung wie die im Ausgangsverfahren streitige vorzugeben, um ein Hindernis für die Anwahl geogra-fisch nicht gebundener Nummern in der Union zu beseitigen, das nicht technischer Art, sondern Folge der praktizierten Tarife ist, ohne dass eine Marktanalyse durchgeführt worden ist, aus der hervorgeht, dass das betreffende Unternehmen über eine beträchtliche Marktmacht verfügt, sofern eine solche Verpflichtung eine erforderliche Maßnahme darstellt, um die Endnutzer in die Lage zu versetzen, Dienste unter Verwendung geografisch nicht gebundener Nummern in der Union zu erreichen. Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ob die Tarifverpflichtung objektiv, transparent, verhältnismäßig und nicht diskriminierend ist, der Art des aufgetretenen Problems entspricht und im Hinblick auf die Ziele des Art. 8 der RL 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 7.3.2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmen-RL) in der durch die RL 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 25.11.2009 geänderten Fassung angemessen ist und ob die Verfahren der Art. 6, 7 und 7a der RL 2002/21 in der durch die RL 2009/140 geänderten Fassung eingehalten worden sind. 2. Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat vorsehen kann, dass eine Tarifverpflichtung nach Art. 28 der RL 2002/22 in der durch die RL 2009/136 geänderten Fassung wie die im Ausgangsverfahren streitige von einer anderen Behörde vorgegeben wird als der nationalen Regulierungsbehörde, die im Allgemeinen mit der Anwendung des neuen Rechtsrahmens der Union für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste betraut ist, unter dem Vorbehalt, dass diese Behörde die in der RL 2002/22 in der durch die RL 2009/136 geänderten Fassung vorgesehenen Voraussetzungen in Bezug auf Fachwissen, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Transparenz erfüllt und gegen ihre Entscheidungen wirksame Rechtsbehelfe bei einer von den Beteiligten unabhängigen Beschwerdestelle gegeben sind, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.
机译:1.根据欧洲议会和理事会诉2002/22 / EC指令第28条的规定,对联盟法的解释应使其能够建立国家主管当局。欧洲议会和理事会的指令2009/136 / EG中关于电子通信网络和服务的通用服务和用户权利(通用服务指令)的7.3.2002。 25.1 1.2009进行了修订,规定了集体谈判义务,例如在主要程序中提出的义务,以消除在国际电联中拨打地理上不受限制的号码的障碍,这不是技术性而是由于使用的关税而没有进行市场分析,表明所涉公司具有强大的市场力量,而这项承诺是使最终用户能够使用联盟中的地理区域获得服务的必要措施。由国家法院检查是否满足此条件,集体谈判义务是否客观,透明,相称且无歧视,是否与遇到的问题类型相对应,并与第2002/21号指令第8条的目标相对应/欧洲议会和理事会EG。关于电子通信网络和服务的通用法律框架(框架指令)的7.3.2002,其中欧洲议会和理事会的指令2009/140 / EC 2009年11月25日的修订版本是适当的,并且是否遵循了2009/140号指令修订的2002/21号指令第6、7和7a条的程序。 2.解释联盟法的方式应使成员国可以规定,由第2009/136号指令修订的第2002/22号指令第28条规定的集体谈判义务,与主要程序中的争议一样,由与国家法律不同的机构指定监管机构,通常负责应用新的联盟电子通讯网络和服务的法律框架,但前提是该机构与指令2009/136修订的指令2002/22的要求有关。有关专家知识,独立性,公正性和透明度的信息,以及针对其决定的有效补救措施,将提供给一个独立于所涉当事方的投诉机构,供转介法院审查。

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