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【24h】

OLG Hamburg: Löschungspflichten bei rechtswidrigen Äußerungen durch Redakteure

机译:汉堡OLG:有义务删除编辑的非法陈述

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摘要

Redakteure einer Tageszeitung sind nicht dazu verpflichtet, gegen Dritte vorzugehen, die einen Artikel weiterverbreiten, deren Verbreitung die Journalisten zu unterlassen haben. Das hat das OLG Hamburg (B. v. 18.2.2015 - 7 W 24/1 5; MMR wird die Entscheidung demnächst veröffentlichen) entschieden. Danach erstreckt sich ein Unterlassungstitel, den der Gläubiger einer einstweiligen Verfügung gegen Journalisten erwirkt hat, nicht auf die Veröffentlichung des Beitrags in weiteren Medien. Denn nach Vollendung und Abgabe des Beitrags an den Arbeitgeber haben die Redakteure keine Verfügungsgewalt mehr über den Artikel, so die Richter. Die Veröffentlichung des Artikels auf der Internetplattform einer weiteren Tageszeitung liege demnach außerhalb des Einwirkungsbereichs der Journalisten. Hierbei spielt es nach Auffassung des OLG keine Rolle, ob die Übernahme des Artikels auf Grund einer erlaubten Abrede mit dem Arbeitgeber der Journalisten oder im Wege einer unerlaubten Übernahme erfolgte.
机译:每日报纸编辑没有义务对重新分发记者必须避免分发的文章的第三方采取行动。汉堡高等区域法院(B. v。18.2.2015-7 W 24/1 5; MMR将很快发布决定)。此后,债权人对记者的强制令所获得的强制令救济不扩大到在其他媒体上发表该出版物。根据法官的说法,在完成并向雇主提交文稿之后,编辑不再对文章具有控制权。因此,该文章在另一家日报的互联网平台上的发布超出了记者的影响范围。 OLG认为,该文章是根据与新闻记者雇主的允许协议还是通过未经授权的接管而被接管的。

著录项

  • 来源
    《Multimedia und Recht》 |2015年第6期|IX-IX|共1页
  • 作者

    Ingo Beckendorf;

  • 作者单位

    Mitarbeiter am Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
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