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BVerfG: Keine Haftung der Domain-Registrierungsstelle als Drittschuldner wegen erfolgloser Vollstreckung

机译:BVerfG:由于未成功执行,域名注册商不承担第三方债务人的责任

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摘要

1. Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar und daher willkürlich ist die Annahme durch ein Fachgericht, die Domain-Registrierungsstelle hafte als Drittschuldnerin in Höhe des zu vollstreckenden Betrags nebst Kosten, weil sie den Verlust des gepfändeten Rechts nicht verhindert und durch Löschung und Übertragung der Domain auf einen Dritten die Vollstreckung vereitelt habe. 2. Auch die Auffassung, nach § 829 Abs. 1 Satz 1 ZPO solle der Drittschuldner „mittels eines Verfügungsverbots daran gehindert werden, über die gepfändete Forderung zu verfügen, um einen Verlust der Forderung zu verhindern", ist unter keinem denkbaren Gesichtspunkt nachvollziehbar.
机译:1.专业法庭认为,域名注册服务商作为第三方债务人,应承担的强制执行金额加上费用,是法律上无正当理由的,因为这不能防止被扣押权利的损失以及通过删除和转让域名而造成的损失阻止了第三方强制执行。 2.根据第ZPO条第829条第(1)款第1项的规定,第三方债务人“应通过处置禁令来防止所附债权的处置,以防止损失索赔,这是无法理解的”。

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    《Multimedia und Recht》 |2015年第3期|181-183|共3页
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