Die Klausel in AGB eines Online-Dating-Portals „Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Übersendung per Fax genügt. Die Kündigung muss Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer enthalten" verstößt gegen § 309 Nr. 13 BGB und ist deshalb unwirksam. Sie verstößt im Übrigen gegen das in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB enthaltene Transparenzgebot.
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