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LG München I: Wirksamkeit einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung

机译:LG慕尼黑I:国际管辖权协议的效力

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摘要

1. Die prozessualen Wirkungen einer Gerichtsstandsvereinbarung i.S.v. § 38 ZPO knüpfen an eine entsprechende Vereinbarung der Parteien an. Eine solche Vereinbarung kann isoliert (in Bezug auf einen konkreten Rechtsstreit), i.R.e. umfassenderen materiell-rechtlichen Vertrags (etwa wegen aller Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis) oder auch in AGB getroffen werden. Welche rechtlichen Anforderungen an das wirksame Zustandekommen einer solchen Vereinbarung zu stellen sind und wer an sie gebunden ist, ist in erster Linie nach den Vorschriften des materiellen Rechts zu beantworten. Bei einer Gerichtsstandsvereinbarung mit Auslandsberührung ist das dabei anzuwendende Recht nach den Regeln des (deutschen) internationalen Privatrechts zu ermitteln.
机译:1.管辖权协议i.S.v.的程序效力ZPO第38条基于双方之间的相应协议。通常可以将此类协议隔离(与特定的法律纠纷有关)全面的实质性合同(例如,由于此合同关系引起的所有争议)或条款和条件。有效缔结此类协议以及受其约束的法律要求必须首先根据实体法的规定来回答。在与国际联系达成管辖权协议的情况下,必须根据(德国)国际私法规则确定适用法律。

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    《Multimedia und Recht》 |2018年第2期|109-112|共4页
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