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Es ist soweit! - Der Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf und mögliche Verfahrensgestaltungen beim Verkauf von Grundstücken der öffentlichen Hand

机译:时机已到! -杜塞尔多夫高等地区法院的转介命令以及出售公共财产的可能程序安排

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摘要

Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf maßgeblich angestoßene Rechtsprechungsänderung zur Vergabepflichtigkeit von Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand geht nunmehr in die höchstwahrscheinlich entscheidende Runde. Nachdem sich zunächst das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen bereits im Frühjahr der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zu Immobiliengeschäften der öffentlichen Hand angeschlossen hatte,121 ging dann das Oberlandesgericht Karlsruhe mit einer Entscheidung im Sommer in dieselbe Richtung. Am 2.10.2008 hat das OLG Düsseldorf nunmehr einen Beschluss gefasst,.mit dem es dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 EGV insgesamt neun Fragen zurVorab-entscheidung vorgelegt hat, die allesamt die Vereinbarkeit der sog. „Ahlhorn-Linie" mit der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge betreffen.
机译:杜塞尔多夫高等地区法院就判给公共财产的销售义务发起的判例法变更,现在很有可能是决定性的一轮。在不来梅的汉萨同盟高等地区法院已于春季加入OLG杜塞尔多夫关于公共部门房地产业务的判例法之后,卡尔斯鲁厄的高等地区法院121在夏季朝着同一方向作出了判决。 2008年10月2日,杜塞尔多夫高等地区法院通过了一项决定,根据TEC 234条的规定,它向欧洲法院提交了总共9项有关初裁决定的问题,所有这些问题都是所谓的“ Ahlhorn Line”与2004年指令的兼容性。 / 18/2004年3月31日欧洲议会和理事会的EC,有关公共工程合同,供应合同和服务合同授予程序的协调。

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