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Industriegebiet, Windenergieanlage Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Windenergieanlage in einem Industriegebiet

机译:工业区,风力发电厂关于工业区中风力发电厂的法律规划许可

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摘要

Die Beteiligten streiten um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Windenergieanlage. Der Kl. ist Miteigentümer des im Gemeindegebiet der Beigeladenen gelegenen Flurstücks.... (Lstraße M.). Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des seit dem 2.2.1976 rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 71 B der Beigeladenen, der ein Industriegebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,7, einer Baumassenzahl von 9,0 und einem zulässigen Lärmwert von 70 dB(A) festsetzt. Das Grundstück grenzt östlich unmittelbar an die im Plan als Straßenverkehrsfläche ausgewiesene „Planstraße A", heute L.stra-ße. Die Lstraße steht im Eigentum der Fa. N. (die ihrerseits zu jeweils 50 % im Eigentum des Bekl. und der Beigeladenen steht) und ist nicht dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet. Von der südlich des Grundstücks verlaufenden Kreisstraße Q. (KQ., R.Straße) ist es durch zwei Flurstücke getrennt. Nach § 10 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind Ein-und Ausfahrten an der KQ. nicht zulässig.
机译:有关各方正在根据建筑规划法对风力涡轮机的可接受性进行争论。 Kl。是同伴教区内的包裹的共同所有人....(LstraßeM.)。该物业属于发展计划71 B的范围,该发展计划自1976年2月2日起合法生效,并定义了一个工业区域,其基础面积为0.7,建筑质量为9.0,允许的噪音水平为70 dB(A)。该物业直接在“ Planstrasse A”(即今天的L.stra-sse)上与东部接壤,L.stra-sse在地图上被指定为交通区域。Lstrasse由N.公司拥有(被告和被起诉方拥有50%) ),并且不专用于公共道路交通,它与该物业以南的Q.区(KQ。,R.Straße)分开两个地段。根据发展计划文本第10条的规定,入口和出口都位于KQ。不允许。

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