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Die Reichweite der Statthaftigkeit der Normenkontrolle gegen Planungen mit Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauCB

机译:针对第35条第(3)款第3节BauCB的法律效力而制定的标准控制对计划的有效性范围

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摘要

Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 13.12.2018 betont in Kontinuität zurvormaligen Rechtsprechung die Möglichkeit des Rechtsschutzes analog § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwCO gegen Darstellungen im Flächennutzungsplan mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauCB, verdeutlicht aber die Beschränkung des Rechtsschutzes dahingehend, dass dieser sich nicht gegen die gesamte Planung, sondern nur gegen die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB richten kann. Denn nur die Ausschluss-wirkung, nicht aber die Ausweisung von Positivflächen entfalte die mit einer Rechtsvorschrift vergleichbaren Wirkungen. Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2018 ist, dass besonders dargestellte Flächen bestehen bleiben, die sich als Positivflächen bezeichnen lassen, als Darstellung nicht für unwirksam erklärt werden, weil ihnen nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne die Ausschlusswirkung eine Wirkung zukommen kann. Das Bundesverwaltungsgericht betont, dass diese positiven Darstellungen im Flächennutzungsplan qualifizierte, flächenbezogene Darstellungen seien, die von einer ausreichenden planerischen Entscheidung der Gemeinde getragen seien. Ihnen käme auch eine mittelbare rechtliche Wirkung zu, weil die Darstellung auf diesen Flächen nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB anderen Vorhaben als Windenergieanlagen entgegengehalten werden könne. Zugleich ermöglichten es diese Darstellungen der Gemeinde, aus ihnen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB einen Bebauungsplan zu entwickeln. Ohne dass dieses vom Bundesverwaltungsgericht explizit erwähnt wird, ist auf diesen Flächen aber auch eine Zulässigkeit nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB anzunehmen, auch bei einer vormaligen Planfassung mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.
机译:联邦行政法院2018年12月13日的裁决强调了与以前的判例法相似的法律保护的可能性,该判例法类似于VwCO的§47第1款第1款,针对土地使用计划中的陈述具有§35第3句3 BauCB的法律效力,但阐明了法律保护的局限性在一定程度上,这不能针对整个计划,而只能针对第35条第3款第3 BauGB条所规定的排除效力。因为仅排斥效应,而不是阳性区域的指定,展现了与法律法规相当的效应。由于联邦行政法院于2018年12月13日作出的裁决,特别显示的领域(可被描述为积极领域)将不会被宣布为无效代表,因为联邦行政法院认为,即使没有排他性效力,它们也可能具有效力。联邦行政法院强调,土地使用计划中的这些积极陈述是合格的,与地面有关的陈述,并由市政府做出充分的规划决策予以支持。它们还会产生间接的法律效力,因为根据第35(3)节第1号第1号BauGB的规定,可以将这些区域的介绍与除风力涡轮机以外的项目相抵触。同时,这些代表使市政当局有可能根据第8节第2句1 BauGB的要求制定发展计划。在联邦行政法院未明确提及的情况下,即使在以前的计划具有§35第3句3 BauGB的法律效力的情况下,也可以在这些领域假定根据§35 BauGB§1第5款的可采性。

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