Die DWA hat den Entwurf des Arbeitsblattes DWA-A 789 „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS): Bestehende unterirdische Rohrleitungen" veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Das Wasserrecht fordert hohe Sicherheitsmaßnahmen für unterirdische Rohrleitungen, die zum Befördern wassergefährdender Stoffe in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dienen. Diese Rohrleitungen müssen beispielsweise doppelwandig sein und Undichthei-ten müssen durch ein Leckanzeigegerät signalisiert werden.
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