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Kein Beförderungsausschluss von schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten

机译:没有传达严重残疾的公务员的排除

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摘要

Teil 3 SGB Ⅸ (Schwerbehindertenrecht) sieht für schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche vor, um die gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben zu erreichen. Die Schutzrechte müssen auch bei beamtenrechtlichen Entscheidungen beachtet werden. Insoweit kommt für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Beamtinnen und Beamte im Einzelfall eine günstigere Behandlung in Betracht als für die übrigen Beschäftigten. Bei Dienstpostenübertragungen und Beförderungen hat der Dienstherr im Rahmen der gesundheitlichen Eignungsbeurteilung auch dem Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG i. V. m. § 164 Abs. 2 Satz 1 SGB Ⅸ Rechnung zu tragen. Bewerberinnen und Bewerber dürfen daher wegen ihrer Behinderung nur dann vom Auswahlgeschehen ausgeschlossen werden, wenn dienstliche Bedürfnisse eine dauerhafte Verwendung in dem angestrebten Amt zwingend ausschließen, weil dadurch z. B. die Einsatzfähigkeit der Gesamtorganisation nicht mehr gegeben wäre. Behörden lassen den schwerbehindertenrechtlichen Fördergrundsatz oftmals aus Unkenntnis außer Acht. In einem Klageverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Mannheim) mit Be- schluss vom 20. Februar 2020 - 4 S 3299/19 - entschieden, dass eine nachtdienstuntaugliche, schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Justizvollzugbeamtin nicht wie alle anderen nachtdienstuntauglichen Beschäftigten vom Beförderungsgeschehen ausgeschlossen werden darf. In der Entscheidungsbegründung wird ausgeführt: „Der Antragsgegner ist der Auffassung, die Antragstellerin könne nicht zur Hauptsekretärin im Justizvollzugsdienst befördert werden, weil der Amtsarzt ihr zur Erhaltung ihrer Dienstfähigkeit seit dem 21.03.2019 untersagt hat, Nachtdienste zu leisten. Laut Auswahlvermerk vom 04.04.2019 sei sie deshalb ,im Grunde als dienstunfähig' anzusehen, weswegen ihr trotz des erreichten Ranges 4 ,die eigentlich verdiente Beförderung versagt bleiben' müsse und die ursprünglich vorgesehene Vergabe der zur Verfügung stehenden vierten Stelle in dieser Beförderungsrunde ganz zu unterbleiben habe.... Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, das nach der Ausschreibung vom 04.03.2019 teilabgebrochene verwaltungsinterne Stellenbesetzungsverfahren hinsichtlich der Besetzung der vierten A8-Stelle zugunsten der Antragstellerin fortzusetzen.
机译:第3部分SGBⅸ(严重残疾右)规定严重残疾人缺点赔偿,以实现同等参与工作寿命。还必须在公务员制度决定中遵守产权。在这方面,对于严重残疾和等同的残疾公务员和官员在个人案件中,对其他雇员审议了更有利的待遇。对于服务广播和运输,服务提供商还禁止禁止禁止来自艺术的残疾人。3段。3句2 GG I作为健康审批评估的一部分。 V.M。§164ABS。2句子1 SGBⅸ考虑。因此,申请人可以被排除在选择之外,因为只有在就业需求中禁止在目标办公室预防使用时,才会被排除在选择中,因为这是Z。 B.将不再给予整体组织的可用性。当局经常使无知的无知的严重残疾利益原则。在诉讼中,巴登 - 符腾堡州(VGH Mannheim)的行政法院决定于2020年2月20日结束 - 4 S 3299/19 - 决定夜间可靠,严重残疾人等同于所有人都不能被排除在外其他与夜间相关的员工来自马车。在决策声明中:“被告认为申请人不能在隐私服务中运送到主席,因为这项官员禁止她自21:19以来维持她的使用寿命。根据04.04.2019的选择说明,因此基本上被视为一个无法“,这就是为什么为什么,尽管守级为4,但实际上应该是应得的,它必须留下来,并且最初的目的是可用的最初奖励在这一轮运输中的第四个地方完全有......投诉仍然没有成功。正确的是,行政法院向被告导致了被告的临时禁令,这将在04.03.2019的招标后继续这一点,在占领第四A8机构的占领方面的划分行政 - 内部空缺之后申请人。

著录项

  • 来源
    《Deutsche Polizei》 |2020年第12期|a7-a7|共1页
  • 作者

    Michael Karpf;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
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