Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt, dass die Strafverschärfungen bei Gewalt gegen Polizeibeamte in § 113 und die Einbeziehung wesentlicher technischer Polizei-Arbeitsmittel in § 305a StGB nun gesetzeswirksam sind. GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Es war für die Gewerkschaft der Polizei ein langer und beschwerlicher Weg, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass die wachsende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte keine Kavaliersde- likte sind. Es hat auch Überzeugungskraft gekostet klarzumachen, dass meine Kolleginnen und Kollegen dieser Gewalt, die wir tagtäglich erleben, in anderem Ausmaß ausgesetzt sind als normale Bürger."
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