Der formale Anlass für ein neues Bundesnaturschutzgesetz ergab sich aus der F?deralismusreform. Allerdings gab es auch inhaltliche Gründe, die eine überarbeitung des geltenden Bundesnaturschutzgesetzes nahe legten. Viele Umweltprobleme k?nnen mit bisherigen rechtlichen Mitteln nicht bew?ltigt werden (persistente Umweltprobleme). Das Zusammenwirken der einzelnen Umweltmedien mit Fl?chennutzungen und untereinander erfordert integrierte Schutz- und Nutzungsstrategien. Grunds?tzlich berücksichtigt dies bereits das geltende Naturschutzrecht durch seinen umwelt-medienübergreifenden Ansatz besser als andere Umweltgesetze. Es mangelt jedoch h?ufig an der Operationalisierung und rechtlichen Konkretisierung.
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