Inhalte und Umfang von Kompensationsmaßnahmen und die Ermittlung von Ersatzzahlungen sollten eigentlich bundesweit einheitlich geregelt werden. So wollte es die letzte Bundesregierung. Auch die Verwaltungspraxis sollte es treffen. Vom Bundeskabinett bereits beschlossen, scheiterte das Vorhaben allerdings im Bundesrat. Einzelne Länder erwogen daraufhin ähnliche Verordnungen. Bayern handelte rasch.
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