In letzter Zeit kommtes häufigervor, dass Werkstattkunden mitgebrachte Ersatzteile in ihr Fahrzeug einbauen lassen wollen. Dass der Kfz-Betrieb, der einen solchen Auftrag annimmt, nicht für Mängel der vom Kunden angelieferten Teile, sondern allenfalls für Einbaufehler haftet, sollte sich eigentlich von selbstverstehen. Den-noch ist Ärger vorprogrammiert, wenn die Ersatzteile nicht funktionieren oder vielleicht sogar darüber hinausgehende Schäden verursachen.
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