Für ?Bef?higte Personen für Flurf?rderzeuge, Anbauger?te, Anh?nger" gibt es kein konkret definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ganz allgemein ?Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln". Deshalb stehen Schulungsanbieter, die Bef?higte Personen ausbilden, h?ufig vor Problemen, wenn sie die Schulungs- und Prüfungsinhalte zusammenstellen.
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