Aufbereitete Recyclingbaustoffe, die nachweislich bestimmte Qualitätsanforderungen einhalten und einer regelmäßigen Güteüberwachung unterliegen, sind kein Abfall mehr. Dies ist das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen dem Umweltministerium und den in Nordrhein-Westfalen für die Baustoff-Recycling-Wirtschaft tätigen Verbänden.
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