Im November 2017 einigten sich das EU-Parlament und der Rat auf eine gemeinsame Reform des EU-ETS. Die Richtlinie (EU) 2018/ 410 [1] legt die Rahmenbedingungen für die Fortführung des EU-Emissionshandels in der Handelsperiode 2021 bis 2030 fest. Diese Richtlinie trat am 08.04.2018 in Kraft. Der Europäische Rat geht davon aus, dass ein gut funktionierender, reformierter Emissionshandel mit einem Instrument zur Stabilisierung des Marktes das wichtigste Mittel zur Erreichung des Ziels einer CO_2-Reduzierung von mindestens 40 % (künftig mindestens 55 %) darstellt. Zugleich rechtfertige die Vermeidung einer Verlagerung von Emissionen in Drittländer, das Carbon Leakage, weiterhin die Aufschiebung der vorgesehenen vollständigen Versteigerung und die gezielte kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten an bestimmte Sektoren der Industrie, so dass auch künftig nur etwa 57 % aller bereitgestellten Emissionszertifikate zur Versteigerung kommen.
展开▼